Ab Oktober muss der Kunde den Vertrag so leicht widerrufen können, wie er ihn geklickt hat
Ab 1. Oktober 2026 braucht der B2C-Shop in Österreich eine klare Rücktrittsfunktion. Ohne Login, mit den richtigen Labels, und mit Papier-Fallback für die Pflicht in Deutschland schon seit Juni.
Ab Oktober muss der Kunde den Vertrag so leicht widerrufen können, wie er ihn geklickt hat
Ab 1. Oktober 2026 braucht der B2C-Shop in Österreich eine klare Rücktrittsfunktion. Nicht versteckt. Nicht hinter dem Login. Der Kunde soll den Vertrag so leicht widerrufen können, wie er ihn abgeschlossen hat.
Was auf dem Button stehen muss
Erster Button: „Vertrag widerrufen“. Nicht „Kontakt“, nicht „Hilfe“. Zweiter Button: „Widerruf bestätigen“. Wortlaut halten.
Wo er sitzt
Leicht auffindbar, hervorgehoben. Ohne Login, auch für Gastbesteller. Während der ganzen Widerrufsfrist erreichbar. Wer ihn versteckt oder hinter dem Kundenkonto stellt, hat ihn nicht.
Der Ablauf
- Klick auf „Vertrag widerrufen“
- Formular: Name, Bestellung oder Rechnung, wohin die Bestätigung soll
- „Widerruf bestätigen“
- Sofort Eingangsbestätigung per E-Mail, mit Inhalt sowie Datum und Uhrzeit
Das Muster-Widerrufsformular bleibt zusätzlich. Die neue Funktion ersetzt es nicht.
Wer wann dran ist
Gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden. Wer nach Deutschland liefert: Pflicht schon seit 19. Juni 2026. Nur Österreich: bis 1. Oktober.
Vier Wochen. Das baut man jetzt, nicht am 1. Oktober in der Hotline.
Quelle: WKO, E-Commerce Widerrufsbutton.
